E-Mail - info@ingenieurbuero-boeger.de
Loging

Baurecht

Baurecht bezeichnet je nach Zusammenhang:

    * Die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Dabei wird üblicherweise unterschieden zwischen
       privatem Baurecht - Rechtsnormen des Zivilrechts, die Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge die etwa
       zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit
       Bauunternehmern usw.) regeln sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer und
       öffentlichem Baurecht - jene Teile des öffentlichen Rechts, die (auch) Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des
       öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem
                Bauplanungsrecht - den Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln
                Bauordnungsrecht - den Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln wie z. B.
                Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften
       Der Begriff eines Baustrafrechts wird bis jetzt erst ansatzweise verwandt.

    * Das subjektive Recht ein Grundstück zu bebauen. Bestehendes Baurecht ist in vielen Staaten Voraussetzung für
       die Erteilung einer Baugenehmigung.

    * Als Baurecht wird in Österreich das vererbbare und veräußerbare dingliche Recht an einem fremden Grundstück
       bezeichnet, auf oder unter dessen Oberfläche ein Gebäude zu errichten. Im Unterschied zum Superädifikat,
       handelt es sich hierbei um ein Gebäude auf Dauer. Die Laufzeit eines solchen Vertrages beträgt zwischen 10 und
       100 Jahren. Üblicherweise erhält der Baurechtgeber vom Baurechtwerber/Bauberechtigten ein entsprechendes
       Entgelt, den sogenannten Bauzins. Dem Bauberechtigten stehen am Gebäude die Rechte des Eigentümers und
       am Grundstück die Rechte des Nutznießers zu. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist, fällt das Gebäude
       gegen eine angemessene Entschädigung in das Eigentum des Grundeigentümers.

    * In der Schweiz ist das Baurecht eine Rechtseinrichtung, die dem deutschen Erbbaurecht entspricht.
 

Unsere Linkempfehlung

 

 

Facebook twitter RSS feed unser_blog

 

 

[Impressum] [AGB] [Datenschutz] [Widerrufrecht] [Fernabsatzgesetz] [Rechtshinweise] [Linktausch]
customdesign4u.de - Das Portal für Designer, Texter und Coder
Planungsbüro Böger D-48268 - Kühldecke Wandheizung und Betonkernaktivierung